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Dielmann unter Schutzschirmverfahren

Geschäftsbetrieb wird weiter aufrecht erhalten

Die Dielmann-Gruppe hat am 4. Juni beim zuständigen Amtsgericht in Darmstadt für die Schuhhaus Dielmann GmbH & Co. KG sowie die Sporthaus Robert Hübner GmbH Anträge auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Das Gericht hat diesen entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung über beide Gesellschaften mit insgesamt 48 Filialen und 890 Mitarbeitern angeordnet.

Im Zuge der bundesweit für mehrere Wochen angeordneten Kontaktbeschränkungen und flächendeckenden Schließungen von Filialgeschäften, war der Umsatz von Dielmann komplett weggebrochen. Die in der direkten Folge von der Geschäftsführung implementierten Maßnahmen haben zwar kurzfristig Wirkung gezeigt. Da in der vergangenen Woche der Kreditantrag für eine erforderliche Überbrückungsfinanzierung von der KfW abgelehnt wurde, musste die Situation jedoch neu bewertet werden.

Ziel des Schutzschirmverfahrens sei es jetzt, die gegenwärtige Krisenlage zu bewältigen und die Gesellschaften der Unternehmensgruppe unter Einbezug aller rechtlichen Möglichkeiten so aufzustellen, dass sie dauerhaft am Markt bestehen können. Im Zuge dessen ziehen sich Dr. Thomas Dielmann und Markus Dielmann aus der jeweiligen Geschäftsführung zurück, werden den Gesellschaften aber weiterhin beratend zur Verfügung stehen. Die Geschäftsführung der Schuhhaus Dielmann GmbH & Co. KG übernehmen ab sofort Handelsexperte Michael Specht und Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Dr. Georg Bernsau von der Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff. Geschäftsführer der Sporthaus Robert Hübner GmbH sind ab sofort Rechtsanwalt Steffen Schneider von der Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff sowie Dr. Kristian Schneider.

Der Geschäftsbetrieb in allen Filialen sowie der Online-Shop Sommerkind.de werden auch während des Schutzschirmverfahrens aufrechterhalten.

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