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GMS empfiehlt Rücknahmevereinbarung für Altware

Die GMS-Geschäftsführer Thomas Schulte-Huermann (Links) und Dr. Karsten Niehus schlagen eine Rücknahmevereinbarung vor.

Kölner Verbundgruppe schlägt gemeinsame Aktion von Handel und Industrie vor

Der Kölner GMS Verbund hat eine gemeinsame Aktion von Handel und Lieferanten vorgeschlagen, um den Warendruck aus dem Markt zu nehmen. Durch Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Händlern sollte die Rücknahme der modischen Ware durch die Lieferanten zum Restwert nach Überbrückungshilfe III geregelt werden. Korrespondierend sollten sich die Händler zu angemessenen Ordervereinbarungen verpflichten, um im Gegenzug ausreichende Ordervolumen bei den Lieferanten zu sichern. Dadurch würden die Konsumenten mit neuer, aktueller Ware versorgt, was auch für einen gelungenen Neustart des Einzelhandels nach der Pandemie erforderlich sei, hofft man bei der Kölner Verbundgruppe.

Die Händler hielten aufgrund der Schließungen enorme Warenbestände in den Geschäften vor, begründet GMS den Vorschlag. Diese Lagerüberhänge führten dazu, dass die Ware zu früh und stark reduziert angeboten würde. Durch den massiven Preisdruck schwinde die Marge im ohnehin stark betroffenen Einzelhandel. Die Abschreibungsmöglichkeit des Einzelhandels im Rahmen der Überbrückungshilfe III hätten zwar kurzfristig die Liquiditätssituation im Einzelhandel verbessert. Werde die Ware nun aber über dem Buchwert verkauft, führe dies im Einzelfall zu Rückzahlungen der bereits erhaltenen Überbrückungshilfe III und der Ertrag tendiere gegen Null. Nach der langen Schließung sei der Einzelhandel jedoch auf Erträge dringend angewiesen, um überleben zu können.

Davon abgesehen seien auch die Lieferanten auf neue Order angewiesen, um überleben zu können. Orderrückgänge von 40 Prozent oder mehr seien ohne die dargestellte Lösung aufgrund der vollen Lager zu erwarten. Das treffe zunächst die Lieferanten hart. Aber auch der Handel brauche stabile Lieferanten, um den Kunden ein vielfältiges Angebot präsentieren zu können.

 

 

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