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Kaum Warenvernichtung im Schuhhandel

BDSE gegen unnötige Bürokratie

Die Vernichtung von unverkaufter Ware ist im Schuhhandel extrem selten. Von 1.000 angebotenen Paar Schuhen können gemäß einer Umfrage des Bundesverbands des Deutschen Schuheinzelhandels (BDSE) lediglich 12 nicht an Kunden verkauft oder an den Lieferanten zurückgegeben werden. Von diesen 12 werden 9 vom Handel an gemeinnützige Organisationen gespendet und ein Paar landet bei einem Aufkäufer oder Sonderpostenhändler. Lediglich zwei Paar (von 1.000) werden entsorgt oder recycelt, wobei es sich oftmals um beschädigte, verschmutzte oder Ware mit anderweitigen Mängeln handeln dürfte, die tatsächlich nicht verkauft werden kann oder darf.

Das geplante Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das die Bundesregierung am 12. Februar auf den Weg gebracht hat und die Erschwerung der Vernichtung von (Online-)Retouren und Neuware vorsieht, bezeichnet der BDSE als reinen Populismus: Es gebe weder eine belastbare Datenbasis über den Umfang entsorgter Neuware, die ein solches Gesetz rechtfertigen würde, noch sei davon auszugehen, dass Handelsunternehmen Waren vernichten wollen, die sie noch verkaufen können.

Der BDSE werde sich gemeinsam mit den anderen Bundesfachverbänden der Fashionbranche (BTE und BLE) in Gesprächen mit dem Bundesumweltministerium dafür einsetzen, dass die vorgesehenen Pflichten möglichst moderat und ohne unnötigen bürokratischen Aufwand ausfallen, z.B. durch Einführung einer Bagatellgrenze. Auch würden die Handelsverbände weiterhin mit Nachdruck dafür plädieren, dass Warenspenden künftig nicht mehr mit Umsatzsteuer belegt werden.

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