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Unverkaufte Kleidung darf nicht mehr vernichtet werden

Neue Schuhe dürfen nicht mehr vernichtet werden. (Foto: Soex)

EU-Parlament und Länder einigen sich auf Ökodesign-Vorschriften

Die Europäische Union will dafür sorgen, dass haltbare Produkte länger leben, reparierfähig und nachhaltiger werden. Dazu sollen die neuen Ökodesign-Vorschriften beitragen, auf die sich EU-Parlament und Länder geeinigt haben.

Die überarbeiteten Regeln sollen unter anderem dazu beitragen, dass weniger Kleidungsmüll produziert wird. In der Zukunft dürfen größere Händler unverkaufte Kleidung in der Europäischen Union nicht mehr vernichten.

Das Verbot betrifft auch Schuhe und Bekleidungszubehör. Es soll zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes greifen. Für kleine Firmen gelten Ausnahmen, mittlere Unternehmen bekommen etwas mehr Zeit, für sie gilt eine Übergangszeit von sechs Jahren.

Darüber hinaus schreiben das Parlament und die Länder Unternehmen vor, über die Menge der von ihnen entsorgten Produkte zu berichten – und auch anzugeben, warum sie sie entsorgt haben.

Parlament und EU-Staaten müssen der Einigung noch offiziell zustimmen, das gilt aber als Formsache.

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